Freitag, 5. Juni 2020

Alles zum Thema Gebühren


Konto gesperrt – wie kommt es dazu und wie können Sie wieder ausleihen?


Viele Dienstleistungen der Universitätsbibliotheken sind für die Kundinnen und Kunden gratis. Es entstehen aber Kosten, wenn Sie z.B. ein Buch per Fernleihe ausleihen, Kopien bestellen oder eine Mahnung für ein ausgeliehenes Dokument erhalten.

Die Gebühren für Fernleihen und den Kurier bezahlen Sie bar am Ausleih-Schalter, wenn Sie die Medien abholen. Auch Mahngebühren können Sie in den Bibliotheken bezahlen, solange Sie keine Rechnung mit Einzahlungsschein erhalten haben. Sie sehen alle Gebühren in Ihrem Bibliothekskonto „My swissbib“, wenn Sie sich eingeloggt haben.





Die zentrale Clearing-Stelle stellt alle anderen Gebühren 4 x im Jahr in Rechnung (Januar, April, Juli, Oktober). Wenn Sie eine Rechnung erhalten, müssen Sie den Betrag mit dem mitgeschickten Einzahlungsschein überweisen. Die Bezahlung bar vor Ort in der Bibliothek ist nicht möglich, weil die Verrechnung über ein separates Buchungssystem läuft.

Bezahlen Sie die Rechnung nicht, erhalten Sie drei Monate nach der Rechnungstellung eine erste Zahlungserinnerung und Ihr Konto wird gleichzeitig gesperrt. Sie können dann zwar weiterhin über den Online-Katalog Dokumente bestellen, aber weder ausleihen noch verlängern.

Ist der ausstehende Betrag im Buchhaltungsprogramm eingegangen oder weisen Sie am Schalter den Einzahlungsbeleg vor, wird die Sperre manuell aufgehoben. Dieser Vorgang erfolgt täglich und ausschliesslich durch die Clearing-Stelle (Fernleihe der UB Bern).

Die Clearing-Stelle kann im Einzelfall Rechnungen anpassen oder annullieren.
Kontakt: info@ub.unibe.ch