Konto gesperrt – wie kommt es dazu und wie können Sie wieder ausleihen?
Viele Dienstleistungen der Universitätsbibliotheken sind für die Kundinnen
und Kunden gratis. Es entstehen aber Kosten, wenn Sie z.B. ein Buch per
Fernleihe ausleihen, Kopien bestellen oder eine Mahnung für ein ausgeliehenes
Dokument erhalten.
Die Gebühren für Fernleihen und den Kurier bezahlen Sie bar am
Ausleih-Schalter, wenn Sie die Medien abholen. Auch Mahngebühren können Sie in
den Bibliotheken bezahlen, solange Sie keine Rechnung mit Einzahlungsschein
erhalten haben. Sie sehen alle Gebühren in Ihrem Bibliothekskonto „My
swissbib“, wenn Sie sich eingeloggt haben.
Die zentrale Clearing-Stelle stellt alle anderen Gebühren 4 x im Jahr in
Rechnung (Januar, April, Juli, Oktober). Wenn Sie eine Rechnung erhalten,
müssen Sie den Betrag mit dem mitgeschickten Einzahlungsschein überweisen. Die
Bezahlung bar vor Ort in der Bibliothek ist nicht möglich, weil die Verrechnung
über ein separates Buchungssystem läuft.
Bezahlen Sie die Rechnung
nicht, erhalten Sie drei Monate nach der Rechnungstellung eine erste
Zahlungserinnerung und Ihr Konto wird gleichzeitig gesperrt. Sie können dann
zwar weiterhin über den Online-Katalog Dokumente bestellen, aber weder
ausleihen noch verlängern.
Ist der ausstehende Betrag im
Buchhaltungsprogramm eingegangen oder weisen Sie am Schalter den
Einzahlungsbeleg vor, wird die Sperre manuell aufgehoben. Dieser Vorgang
erfolgt täglich und ausschliesslich durch die Clearing-Stelle (Fernleihe der UB
Bern).
Die Clearing-Stelle kann im Einzelfall Rechnungen anpassen oder
annullieren.
Kontakt: info@ub.unibe.ch
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